Beweismittelbeschaffung bei vermuteter Korruption, unlauterem Wettbewerb (z.B. von ausgeschiedenen Mitarbeitern) etc.: Neben unseren speziellen Ermittlungsmethoden verfügen wir seit vielen Jahren über Tarnfirmen im In- und Ausland, über die wir unerkannt wahlweise als Anbieter oder Abnehmer auftreten und so Beweise sammeln können. U.W. nach verfügen allein wir in Deutschland über diese Möglichkeit.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema “Beweismittelbeschaffung” haben, rufen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie dann gerne ausführlich.